Kernfrage des Films ist Gibt es ein Recht auf eine unversehrte Natur?
Aus Artikel 6 der UN-Konvention, dem Recht auf Leben, kann, so die Kläger, abgeleitet werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre völkerrechtliche Pflicht verletzt hat, einer Erhöhung der weltweiten CO2-Konzentration entgegenzuwirken. Die Kläger sind 31 Staaten des Globalen Südens, die im Juli 2034 die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof auf einen Schadenersatz von jährlich 60 Milliarden Euro für die Folgen des Klimawandels verklagen. Sie werden vertreten von den Anwältinnen Larissa Meybach, die schon als Jugendliche gegen die Kohle demonstriert hat, und ihrer Chefin Wiebke Kastager, die hinter Meybachs Rücken mit dem Anwalt der BRD, Victor Graf, über einen Vergleich verhandelt.
Als Zeugen werden unter anderem der Brandenburger Landwirt Hannes Schwerdtner von der Verteidigung präsentiert, dem wegen Dürre und Waldbränden, wenige Rinder geblieben sind. Oder Sulab Makan, Anwalt aus Bangladesch, der auf die Folgen von Überschwemmungen und Waldrodungen in seinem Land aufmerksam macht. Die Rodungen geschahen zum Zweck des Baus von Kohlekraftwerken, die mit Mitteln der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert wurden.