Wettbewerbsregularien des Fünf Seen Filmfestivals

1) Das Ziel des Fünf Seen Filmfestivals (FSFF) ist es, dem deutschsprachigen Nachwuchsfilm in all seinen Formen, als Kunst und als Unterhaltung, Öffentlichkeit und Unterstützung zu verschaffen, ihn im Sinne eines Kinos der Vielfalt, Innovation, Engagement und insbesondere der Qualität zu fördern und zu würdigen.

2) Zugelassen zur Sektion \"Fünf Seen Filmpreis\" sind Langfilme

3) Dementsprechend beinhaltet diese Sektion des Fünf Seen Filmfestivals sieben deutschsprachige Filme, wobei das Ziel ist,

a) Filme und Filmemacher zu fördern, die es möglicherweise schwer haben werden, ökonomischen Erfolg zu erzielen, deren Produktionen also nicht notwendigerweise diesem Ziel verpflichtet sind, sondern im Sinne der o.g. Ziele Vielfalt, Innovation, Engagement und Qualität produziert wurden,

b) im Sinne von Abs. 1) insbesondere jungen Regisseuren und Erstlingswerken einen besonderen Platz einzuräumen. Auch der lokale Bezug des Festivals als wichtigstes Filmfest in Oberbayern, mit Nähe zu Schweiz und Österreich, kann hier nach Möglichkeit Niederschlag finden.

4) Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus fünf Persönlichkeiten aus den Bereichen Film, Kino, Kultur, Publizistik und öffentlichem Leben, die sämtlich weder an am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen beteiligt sind, noch ein Interesse an deren Vertrieb haben, vergibt den FÜNF SEEN FILMPREIS für den „Besten deutschsprachigen Film“. Der Sieger erhält Preisgeld und die Große Silberschale des Fünf Seen Filmfestivals

5) Das Festival vergibt weiter die folgenden Preise, die in gesonderten Sektionen im Festivalprogramm ermittelt werden:

a) Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus drei mittlerweile arrivierten Filmemachern, bestimmt den NACHWUCHS-FÖRDERPREIS, zu vergeben ausschließlich für Erstlingswerke, für Filmschaffende, die durch besondere Kreativität, Innovation und Engagement im Umgang mit ihrem Medium auffallen und in diesem Bestreben gefördert werden sollen. Der Sieger erhält Preisgeld und die Kleine Silberschale des Fünf Seen Filmfestivals

b) Eine ehrenamtliche Jury bestimmt den HORIZONTE FILMPREIS für besonderes gesellschaftliches Engagement im Kino, für Filme, die sich in besonderem Maße um Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und stimmiges Zusammenleben verdient machen. Der Sieger erhält Preisgeld und die Kleine Silberschale des Fünf Seen Filmfestivals

c) Jugendliche und Erwachsene bilden die Jury des JUGENDFILMPREISES DES FÜNF SEEN FILMFESTIVALS, der die Filme fördern soll, die sich um die Belange der Generation der Heranwachsenden kümmern, mit besonderer Berücksichtigung einer dem Zielpublikum angemessenen Bildsprache.

d) KURZFILMPREIS - Das goldene Glühwürmchen. Dieser Preis wird durch Publikumsentscheid vergeben. Zugelassen sind Filme bis zu einer Länge von BIS ZU 20 Minuten, wünschenswert sind in dieser Sektion Talent- und Hochschulübungen junger, vor allem heimischer Regisseure. Gerade hier soll der erste Kontakt zwischen Künstlern und ihrem Publikum stattfinden.

6) Alle Preise sind mit einem Geldpreis dotiert. Teilweise bekommen die Filmemacher zusätzliche Sachpreise, die direkt für ihr filmisches Fortkommen förderlich sind.

7) Zu den Wettbewerben eingereicht werden können Filme

a) deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet,

b) in den Formaten 35mm und DVD, mindestens jedoch in jedem Falle mit einer zusätzlichen Kopie auf DVD.

8) Stichtag für die Einreichung sind ca. 10 Wochen vor Beginn des Festivals, der genaue Termin wird durch die Festivalleitung bekanntgegeben, in besonderen begründeteten Fällen können nach Ermessen der Festivalleitung auch verlängerte Fristen gewährt werden.

9) Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Festivalleitung unter Maßgabe der vorl. Wettbewerbsregularien und des Selbstverständnisses des FSFF.

10) Die Jurys bewerten inhaltlich auf Grundlage ihrer eigenen Regularien, im Sinne des Selbstverständnisses des FSFF und der oben unter Abs. 1)-5) genannten Ziele und Rahmenbedingungen der Wettbewerbe.

11) Jurymitglieder sollen sämtliche am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen in voller Länge gesehen haben, um zu einer fairen und ausgewogenen Bewertung zu gelangen.

12) Die Sitzungen der Jurys leiten die von der Festivalleitung bestimmten „Vorsitzenden der Jurys“.

13) Als Preisträger werden in der abschließenden Jury-Sitzungen nach eingehender Beratung und Austausch durch Abstimmung unter den Mitgliedern der Jury diejenigen Filme bestimmt, die jeweils die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Sollte dies zunächst nicht der Fall sein, so ist das Verfahren der Stichwahl anzuwenden.

14) Die Vorsitzenden der Jurys informieren die Festivalleitung über die Gewinner der verschiedenen Preise und verleihen diese in der offiziellen Preisverleihung.

15) Gewinnerfilme des FSFF dürfen und sollten in ihren Vermarktungs- und Werbematerialien das Signet des FSFF mit entsprechendem Zusatz führen.



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