1) Das Ziel des Fünf Seen Filmfestival (FSFF) ist es, dem Film in all seinen Formen, als Kunst und als Unterhaltung, Öffentlichkeit und Unterstützung zu verschaffen, ihn im Sinne eines Kinos der Vielfalt, Innovation, des Engagements und insbesondere der Qualität zu fördern und zu würdigen.
2) Ehrenamtliche Jurys, bestehend aus Persönlichkeiten aus den Bereichen Film, Kino, Kultur, Publizistik und dem öffentlichen Leben, die weder an am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen beteiligt sind, noch ein Interesse an deren Vertrieb haben, vergeben den FÜNF SEEN FILMPREIS, den FÜNF SEEN DOKUMENTARFILMPREIS, den PERSPEKTIVE SPIELFILM, sowie den HORIZONTE FILMPREIS. Der/Die jeweilige RegisseurIn der Siegerfilme erhält das Preisgeld.
3) Zugelassen zur Sektion "Fünf Seen Filmpreis" sind internationale Spielfilme ab 60 Minuten Länge mit deutscher, österreichischer oder Schweizer Beteiligung oder mit Beteiligung anderer mitteleuropäischer Länder (Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, Ungarn, sowie Slowenien, Slowakei, Lettland, Litauen und Estland), deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei Jahre unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte.
4) Zugelassen zur Sektion "Fünf Seen Dokumentarfilmpreis" sind Dokumentarfilme aus Mitteleuropa (Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, Ungarn, sowie Slowenien Slowakei, Lettland, Litauen und Estland) ab 60 Minuten, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte.
5) Zugelassen zur Sektion "Horizonte Filmpreis" sind Filme aus Mitteleuropa (Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, Ungarn, sowie Slowenien Slowakei, Lettland, Litauen und Estland) ab 60 Minuten, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte.
6) Die Sektion "Fünf Seen Kurzfilmpreis" teilt sich in zwei Bereiche auf:
Zur Sektion "Goldenes Glühwürmchen" sind Spiel- und Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion mit einer Länge bis zu 20 Minuten zugelassen.
Zur Sektion "Short Plus" sind Spiel- und Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion mit einer Länge von 21 bis 59 Minuten zugelassen. Beide Kurzfilm-Sektionen beinhalten Filme aus dem aktuellen Jahr sowie dem Vorjahr.
7) In der Sektion "Open Air Kino" werden außerhalb der Wettbewerbe in angenehmer Sommeratmosphäre aus dem jeweiligen Kinojahr filmische Höhepunkte präsentiert. Diese werden oft persönlich und im direkten Austausch mit dem Publikum vorgestellt oder von einem Konzert oder einer anderen kulturellen Veranstaltung begleitet. Dazu bietet das "Open Air Kino" eine Plattform für die Events des Fünf Seen Filmfestivals oder für ausgewählte Highlights aus den verschiedenen Wettbewerben oder Sektionen.
8) Der Stichtag für die Einreichung ist der 01. April des Festivaljahres. In besonderen begründeten Fällen können nach Ermessen der Festivalleitung auch verlängerte Fristen gewährt werden.
9) Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Festivalleitung unter Maßgabe der vorliegenden Wettbewerbsregularien und des Selbstverständnisses des FSFF.
10) Die Sitzungen der Jurys leiten die von der Festivalleitung bestimmten „Vorsitzenden der Jurys“.
Als Preisträger werden in der abschließenden Jury-Sitzungen nach eingehender Beratung und Austausch durch Abstimmung unter den Mitgliedern der Jury diejenigen Filme bestimmt, die jeweils die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Sollte dies zunächst nicht der Fall sein, so ist das Verfahren der Stichwahl anzuwenden.
Die Vorsitzenden der Jurys informieren die Festivalleitung über die Gewinner der verschiedenen Preise und verleihen diese unter persönlicher Anwesenheit der Preisträger bei der offiziellen Preisverleihung.
11) Gewinnerfilme des FSFF dürfen und sollten in ihren Vermarktungs- und Werbematerialien das Signet des FSFF mit entsprechendem Zusatz führen.